1 Motoballveranstaltungen
Unter Motoballveranstaltungen versteht man jegliche Motoballspiele. Zu Motoballveranstaltungen können Eintrittgelder erhoben werden.
2 Verantwortung der Clubs
Vereine/Clubs sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter,Anhänger,Zuschauer und weiteren Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich. Der gastgebende Verein/ Club und der Gastverein haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.
3 Diskriminierung und ähnliche Tatbestände
Eines unsportlichen Verhaltens macht sichschuldig wer sich politisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ beleidigend verhält. Verhalten sich Spieler, Offizielle oder Zuschauer in irgendeiner Form unsportlich, werden der betreffenden Mannschaft , sofern zuordenbar, beim ersten Vergehen 3 Meisterschaftspunkte und beim zweiten Vergehen 6 Meisterschaftspunkte abgezogen. Bei weiterem Vergehen erfolgt zwingend eine Meldung an das Sportgericht. In Spielen ohneMeisterschafts-Punktvergabe wird die entsprechende Mannschaft, sofern zuordenbar, von dem Wettbewerb ausgeschlossen und ergält eine Geldstrafe.
4 Spielgenehmigungen
Alle Motoball-Spiele im Zuständigkeitsbereich des DMSB bedürfen einer Spielgenehmigung. Für die Teilnahme von DMSB Lizenznehmern (Spielern) an Motoball-Spielen im Ausland ist außerdem generell eine Auslandsstartgenehmigung des DMSB erforderlich sofern diese nicht auf der Lizenz des Spielers aufgedruckt ist, Das Spiel muss im FIME-Terminkalender eingetragen sein. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift zieht eine Bestrafung des/der Betroffenen nach sich.
5 Zuständigkeit
Spielgenehmigungen sind primär schriftlich beim FA Motoball zu beantragen. Zusätzlich muss im DMSB-Online Portal „mein DMSB“ vom veranstaltenden Club eine Terminanmeldung abgegeben werden. Erst nach erfolgter und von der zuständigen Sportabteilung genehmigter Terminanmeldung kann eine Genehmigung durch den FA Motoball bzw.dem DMSB erfolgen. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten :
-Name des veranstaltenden bzw. gegnerischen Clubs,
-Ort und Termin der Veranstaltung
6 Spielanmeldefristen
Nachstehende Antragsfristen gelten für Einzel und Tunierspiele und sind zu beachten :
-Für Länderspiele:
min.4 Wochen vor dem Spieltermin
FA Motoball + DMSB
-Für Europa-Offene Spiele:
min.4 Wochen vor dem Spieltermin
FA Motoball + DMSB
-Für nat.Spiele:
mind.10 Tage vor dem Spieltermin
FA Motoball
-Für die Meisterschaftsspiele der Deutschen Motoball Meisterschaft gelten Spielgenehmigungen unter Berücksichtigungen des Terminkalenders auf www.dmsb.de als erteilt und sind bindend.
7 Mannschaftsleiter
Jede Mannschaft wird während einer Motoballveranstaltung durch einen Mannschaftsleiter vertreten. Er ist während der Veranstaltung (60 min.vor Veranstaltungsbeginn und 30 min. nach Spielende) der offizielle Vertreter des Bewerbers und alleine berechtigt ggf. Proteste gemäß dem Deutschen Motorrad Sport Gesetz einzulegen. Er ist durch eine entsprechende Armbinde zu kennzeichnen.
8 Rechte und Pflichten des Mannschaftsleiters
Der Mannschaftsleiter füllt den Teil A des Spielberichtsbogen aus, unterschreibt ihn, und dient außerhalb des Spielfeldes dem Schiedsrichter als Ansprechpartner. Der Mannschaftsleiter nimmt ausschließlich Betreuungsaufgaben für seine Mannschaft wahr.In diesem Zusammenhang ist ihm der Aufenthalt im Fahrerlager seiner Mannschaft sowie unmittelbar an der Außenlinie seiner Mannschaft gestattet. Das Betreten des Spielfeldes oder eine direkte Einflussnahme auf den Ablauf des Spielgeschehen oder auf Offizielle ist nicht gestattet. Er ist verantwortlich dafür, dass sich während des Spiels nur die zugelassenen Personen im Fahrerlager aufhalten.
9.organisatorische Vorraussetzungen des Veranstalters einer Motoballveranstaltung
Der Veranstalter hat für nachstehende, personelle und materielle Vorraussetzungen Sorge zu tragen:
-Bereitstellung des Spielberichtsbogen
-Nach Spielende hat der Mannschaftsleiter des Veranstalters unmittelbar und sofort (max.45 min.) das Spielergebnis an seinen zuständigen Ligaleiter zu übermitteln
-Ordnungsgemäße Vorbereitung der Platzanlage, insbesonders des Spielfeldes und seiner Einrichtungen.
-Einsatz mit Warnwesten gekennzeichnete Platzordner (1 Ordner pro 100 Zuschauer min.je ein Ordner an jeder Spielfeldseite) zur Sicherstellung eines reibungslosen Spielablaufs sowie zum Schutz von Spielern und Offiziellen vor, während und nach dem Spiel, (Einsatzzeit 1 Std vor Veranstaltungsbeginn bis 30 Min. nach Spielende)
-Medizinische Mindestausstattung s.(BRM)
-Zurverfügungsstellung von 2 farblich einheitlichen Linienrichter- Flaggen (40×40 cm, Schaftlänge 80cm)
10 Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor,alle durch höhere Gewalt oder Sicherheitsgründen, von Behörden , des FA Motoball oder dem Schiedsrichter angeordneten Maßnahmen zu ergreifen,d.h.ggf.auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies notwendig ist.
11 Werbung
Werbung darf nur mit der offiziellen Veranstaltungs-Bezeichnung und nur mit den offiziellen Ergebnissen gemacht werden.Der Artikel Art.1.7 ist hierbei besonders zu beachten.
12 Bereitstellung der Platzanlage
Die Platzanlage muss 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn vorbereitet und den Offiziellen und Mannschaften zugänglich sein.
13 Offizieller Spielbeobachter
Zu Motoballveranstaltungen können durch den FA Motoball Spielbeobachter benannt werden, die nach entsprechender Legitimation freien Eintritt zur Platzanlage haben.